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29.09.06
Pressemitteilung NABU
Rückschritt im Naturschutz!
NABU bewertet das neue Naturschutzgesetzdes Senats als mangelhaft.

Der Naturschutzbund NABU kritisiert die heute vom Senat vorgelegte Neufassung des Hamburger Naturschutzgesetzes, mit dem die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt werden sollen. Die vom NABU angebrachten Kritikpunkte sind im neuen Naturschutzgesetz nicht berücksichtigt worden. Aus Sicht des NABU war die Beteiligung der Naturschutzverbände eh eine Farce und letztendlich ohne Konsequenz.

„Dass in Hamburg acht Prozent der Landesfläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind, bewerten wir als sehr positiv“, betont Stephan Zirpel, Geschäftsführer des NABU Hamburg. „Allerdings verschweigt der Senat, dass viele grüne Flächen in Hamburg der Wachsenden Stadt zum Opfer fallen. Beispielsweise wird aktuell mitten im Überschwemmungsbereich der Kollau ein Recyclinghof geplant. Wenn diese Planung Realität wird, geht wieder ein Stück Grünfläche in Hamburg verloren.“ Tagtäglich fallen so ständig weitere Grünflächen der Wachsenden Stadt zum Opfer. Dies stelle einen schleichenden Verlust an Lebensqualität in der grünen Metropole am Wasser dar, der auf Dauer nicht mehr ausgeglichen werden kann.

„In dem neuen Naturschutzgesetz fehlen innovative Ansätze zur Sicherung der grünen Metropole am Wasser“, kritisiert Zirpel. „Nachdem der Senat die eigenständige Umweltbehörde abgeschafft hat, die Naturschutzverwaltungen zersplittert und durch Umstrukturierung des behördlichen Naturschutzes den Naturschutz in Hamburg geschwächt hat, verschlechtert er nun mit dem neuen Naturschutzgesetz nun auch die gesetzliche Grundlage. Dieser Senat steht für Rückschritt im Naturschutz!“

Der NABU beklagt, dass der Hamburger Senat das Naturschutzgesetz vor allem nach wirtschaftlichen Interessen gestaltet hat, aber nicht nach naturschutzfachlichen Kriterien. „Der Entwurf trägt deutlich die Handschrift der Wirtschaftsbehörde“, ärgert sich der NABU-Vertreter. „An vielen Stellen des Gesetzes hat der Senat wirtschafts-, hafen- und baufreundliche Bestimmungen vorgenommen, die eine Verschlechterung für den Naturschutz in Hamburg bringen.“ Hamburg habe die Chance vertan, bundesrechtswidrige Regelungen wie die Hafenprivilegierung zu beseitigen. Stattdessen habe er diese sogar noch im Paragrafen „Maßnahmen am Gewässer Elbe zur nachhaltigen Stabilisierung der Wasserstände der Tideelbe“ ausgeweitet.

Insgesamt seien die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes nicht vollständig bzw. unzureichend umgesetzt: Es fehlt z.B. eine Übernahme des § 7 BNatSchG „Grundflächen der öffentlichen Hand“ in das Landesrecht. Außerdem sind das Hafengebiet und der Deichbau vom Geltungsbereich des Naturschutzgesetzes unverändert ausgenommen. Eingriffe in Natur und Landschaft müssen hier also nicht ausgeglichen werden. Zirpel: „Die Art und Weise, wie der Senat mit über einem Jahr Verspätung Bundes- in Landesrecht umsetzt, verdeutlicht, dass der Naturschutz im CDU-geführten Senat keinen Stellenwert hat.“

Bei Rückfragen:
Stephan Zirpel
Tel.: 040 - 69 70 89 22
Mobil: 0162 - 619 23 59